Medizinisch Geriatrische Klinik der Evangelischen Stiftung Augusta

Entlassungsmanagement

Der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung stellt eine besonders kritische Phase der Behandlungs- und Versorgungskette dar. Um hier Versorgungslücken durch mangelnde oder unkoordinierte Anschlussbehandlungen zu vermeiden, sind Krankenhäuser nach § 39 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, ein effektives Entlassmanagement zur Unterstützung des Übergangs in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Der Rahmenvertrag Entlassmanagement ist zum 1. Oktober 2017 für alle Krankenhäuser verbindlich geworden. Einen großen Anteil in der Organisation der Weiterversorgung übernimmt unser Sozialdienst.

Im Sinne einer Schnittstellenkoordination organisiert der Sozialdienst "das Leben nach dem Krankenhausaufenthalt" zum Beispiel durch:

  • Vermittlung von Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung an Sozialstationen
  • Vermittlung von notwendigen, begleitenden Hilfen wie z.B. Hausnotruf, Essen auf Rädern etc.
  • Einleitung von Rehaberatung im Rahmen einer Anschlußheilbehandlung
  • Koordination der im Anschluß an die Krankenhausbehandlung notwendigen Betreuung in der Kurzzeitpflege oder stationären Pflege

Unser Sozialdienst ist zu erreichen:
Frau Heike Nazari
0234 / 517-4310

oder über die Zentrale
0234 / 517-30234 / 517-3