Aktuelle Information
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Coronaschutzverordnung NRW wird u. a. im Hinblick auf die Testerfordernisse für Besucher im Krankenhaus angepasst. Die Änderungen gelten ab dem 23.12.2022.
Zudem wurden wir vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen dazu aufgefordert, die Besuchsregelungen in den Häusern zu überprüfen und zu lockern.
Nachfolgend die daraus resultierenden Änderungen für Besucher an unseren Standorten.
Neue Regelungen für Besucher ab dem 23.12.2022:
Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich für Besucher von Patienten im Krankenhaus.
Besuchszeiten:
12:00 bis 19:00 (letzter Einlass 18:00)
2-1-1 Regel:
Pro Patient und Tag zwei Besucher für jeweils eine Stunde oder eine Stunde gemeinsam. (Beide Möglichkeiten können im Besuchersystem gewählt
werden)
Testung:
Grundsätzlich gilt: Für Besucher u. a. in Krankenhäusern ist ein zuvor am Tag des Besuchs durchgeführter Corona-Selbsttest ausreichend, dessen Vornahme auf Verlangen des Krankenhauses
(mündlich) zu versichern ist.
Wir werden die Besucher weiterhin dazu anhalten, eine offizielle bzw. unsere interne Teststelle aufzusuchen und den Testnachweis vorzulegen. (Siehe auch Homepage). Besucher sind zur Vorlage eines Nachweises aber nicht mehr verpflichtet.
Maskenpflicht:
Das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske ist in unserem Haus verpflichtend. Dies gilt auch
während des Besuchs in den Patientenzimmern (Nur in medizinisch begründete Ausnahmen darf
davon abgewichen werden)
Registrierung:
Besucher werden weiterhin im Online-System registriert und Besuchstermine vergeben. Das Ein- und
Auschecken im System ist verpflichtend. Besuche mit einer Sondergenehmigung sind weiterhin
möglich.
Patienten / Begleitpersonen:
Für Patienten und deren Begleitpersonen besteht gemäß Coronaschutzverordnung NRW weiterhin die Pflicht zur Vorlagen eines offiziellen Schnelltests.
Wir bitten um Beachtung und ggf. Weitergabe der Informationen an die Patienten.
Vielen Dank.
Coronahilfe des DRK Kreisverband Bochum e.V.
https://drk-bochum.de/angebote/coronahilfe.html
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Der alte CORONA-Patient - bleibt nur noch Sterbebegleitung?
Alte Menschen sind besonders gefährdet durch einen Corona-Virus an einer Lungenentzündung zu versterben. Ist das Alter (z.B. über 80 Jahre) ein Entscheidungskriterium für oder gegen eine Intensivbehandlung oder Beatmung ? Würde nur das alleinige Kriterium „Alter“ greifen, so wäre in der medizinisch-geriatrischen Klinik der Augusta-Kranken-Anstalt in Bochum der überwiegende Anteil der Patienten bei einem Altersdurchschnitt von 83 Jahren von Intensivmedizinischen Maßnahmen ausgeschlossen.
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Dr. med. Olaf Hagen Als Chefarzt der Medizinisch-Geriatrischen Klinik der Evangelischen Stiftung Augusta heiße ich Sie auf unserer Homepage recht herzlich willkommen. Sowohl die Augusta-Krankenanstalt in Bochum als auch das Evangelische Krankenhaus in Hattingen verfügt über eine Fachabteilung für Altersmedizin. Wir möchten Sie im Folgenden ausführlich über unsere Kliniken, das Team und unsere Leistungen informieren. Allgemeine und nützliche Informationen erhalten Sie über die oben aufgeführte Informationsleiste. Für weitere Fragen, Wünsche, und Anregungen stehen wir Ihnen gerne im Bereich Kontakt zur Verfügung.
Medizinisches Leistungsspektrum der Fachabteilung:
- Akutbehandlung von internistischen und allgemeinmedizinischen Erkrankungen im hohen Lebensalter
- Ganzheitliches Therapiekonzept mit individuell angemessener Diagnostik und Therapie alterstypischer Erkrankungen
- Geriatrische Frührehabilitation nach schwer verlaufenden Erkrankungen die zur Immobilität führen (z.B. nach Operationen oder Schlaganfall) - im Übernahmeverfahren oder während der stationären Akutbehandlung
Besondere Versorgungsschwerpunkte der Fachabteilung:

- Differentialdiagnostik und Therapie geriatrischer Syndrome (z.B. Immobilitätsyndrom, Mangel- und Fehlernährung, Demenz, Gangstörungen, Schluckstörungen, Inkontinenz, etc...)
- Geriatrisches Assessment - mehrdimensionale Erfassung von Daten, die es ermöglichen, den Zustand des älteren Patienten aus physischer, psychischer und sozialer Hinsicht ganzheitlich zu erfassen. Aus dem Assessment resultiert ein Therapieprogramm mit dem Ziel der Widererlangung größtmöglicher Unabhängigkeit in allen Alltagsaktivitäten.
- Mangel- und Fehlernährung im höheren Lebensalter
- Abklärung und Therapie von Bewegungsstörungen und Sturzsyndromen (z.B. Gangstörungen, Parkinsonerkrankungen, etc…) Klinisch-geriatrischer Konsiliardienst
- Geriatrische Rehabilitation durch ein multiprofessionelles Team bestehend aus Ärzten, Geriatrischer Fachpflege, Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Logopäden sowie Sozialdienst
- Therapeutisch-aktivierende Pflege, Schwerpunkt auf dem Bobath-Konzept