Der Sozialdienst (SD) berät Patienten und Angehörige bei der Bewältigung des Krankseins unter Einbeziehung der damit im Zusammenhang stehenden persönlichen, rechtlichen und sozialen Probleme. Dazu arbeitet der SD mit allen Beteiligten eng zusammen.
Der SD erarbeitet gemeinsam mit dem / der Patientin und den Angehörigen unter Berücksichtigung der medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Anamnese individuelle Hilfepläne.
Der SD koordiniert seine Aufgabenbereiche nach innen und aussen. Dabei berücksichtigt er die Rahmenbedingungen des sich ständig veränderten Gesundheitswesen.
Der SD arbeitet im Rahmen seiner Aufgaben mit allen Mitarbeiter /-innen des Krankenhauses eng zusammen.